• trennung/scheidung
  • tod
  • ängste
  • trennungs- und kontaktschwierigkeiten
  • einnässen/einkoten
  • ablösungsprobleme vom elternhaus
  • leistungs- und verhaltensproblemen in der schule
  • familiäre konflikte
  • unsicherheiten in sexualität und beziehungen

 

da ich die verhaltensweisen des kindes bzw. die belastende familiensituation in einem ganzheitlichen kontext betrachte, werden die eltern bzw. elternteile immer in die behandlung des kindes eingebunden bzw. erhalten eine getrennte elternberatung.

eltern sollen wieder größere sicherheit und kompetenz in ihrem elternsein erleben und ihr kind bzw. die familie wieder besser in ihren besonderheiten, stärken und in ihrer einzigartigkeit wahrnehmen und verstehen können.

 

bei jugendlichen ab 14 jahren ist es auch möglich, auf eigenen wunsch hin, die eltern nicht hinzuzuziehen.

 

in beiden fällen bin ich von gesetz her natürlich an die schweigepflicht gebunden, was insbesondere bedeutet, dass inhalte, die mir kinder bzw. jugendliche anvertrauen, nicht in der gleichen form an die eltern (und umgekehrt natürlich) weitergegeben werden dürfen, wie sie mir anvertraut werden. 

 

 

 

 

 

mag.a  alexandra spieß

 

klinische psychologin

gesundheitspsychologin 

wahlpsychologin

psychotherapeutin (pp)